ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1
Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die
Rechtsbeziehungen zwischen den Modellen, Modellagenturen und
jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht
ausdrücklich abweichende Schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2
Buchungsgrundlagen
(1) Nur die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im
Namen und im Auftrag des Modells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei
der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
schriftlich vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet der Agentur die
Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 %
des vereinbarten Modellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars
zzgl. MwSt.. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3)
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und
weiterführende Aufträge. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu
unterlassen. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur ziehen eine
Konventionalstrafe nach sich.
§ 3
Buchungsmodalitäten
(1) Optionen sind terminverbindliche
Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich anders vereinbart spätestens fünf Werktage
(bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn. Es gilt deutsche
Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt
es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunde der Rang der Option
mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der
Rangfolge auf.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für
beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die
Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der
wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind
nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als
solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich
hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor
oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der
Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn
absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten
Modellhonorars.
§ 4
Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert
werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar,
die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen.
Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(2) Die
Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie
Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag
bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind
48 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die
Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten
Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für
den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(6) Erfolgt eine
Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das
vereinbarte Modellhonorar zu bezahlen.
§ 5
Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8
Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders
vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis
18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit
beginnt mit dem Eintreffen des Modells am vereinbarten Arbeitsort beim
Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen
zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten
Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der
Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4)
Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und
Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen)
bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Honorare
Das Fotomodellhonorar umfaßt das Tageshonorar und das
Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt..
(1)
Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur
Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe,
Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden,
soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2)
Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung,
Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und
Stundenbuchungen
Das Modellhonorar bei Halbtagsbuchungen
beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des
Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und
Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. (4)
Falsche Angaben Falsche Budgetangaben des Kunden ziehen
eine Nachberechnung, nachträgliche Erhöhung des wissentlich falsch
angegebenen Budgets nach sich.
§ 7
Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des
Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder
teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der
Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1
Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5
Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise
erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
(2)
Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten
Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.
Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab
Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab
Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-
Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung
erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag
oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere
Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen
Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8
Zahlungskonditionen
Das Modellhonorar einschließlich Ausfallhonorar,
Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu
bezahlen. Aufnahmen, Videos, etc. dürfen durch den Kunden erst nach
Bezahlung der Rechnung verwendet werden. Reisespesen werden in Landeswährung oder in
Euro bezahlt.
§ 9 Reklamationen,
Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur
zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind
Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für
Hairstyling, Styling und Make-up ist das Modell nicht verantwortlich.
Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche
Zahlungspflicht für dieses Modell einschließlich Reisekosten. Werden
mit dem Modell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht
des Kunden auf jegliche Reklamation.
(2) Bei schuldhafter
Verspätung des Modells (Verschlafen, verpaßtes Flugzeug etc.) hat das Modell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer
Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell
seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des
Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat
der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell
abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung
nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine
Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des
vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten
sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Modells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das
zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
§ 10
Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden
mit dem vereinbarten Modellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen
ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den
vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2)
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate,
Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens
bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht
gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter
konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
Nutzungsrechte
werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche
Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist
unzulässig.
§ 11
Schlußbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen,
Agentur, Kunde und Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit
Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde
verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und
Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache
mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Modelle während der
Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch
die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle
einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
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